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Chronik des Antrags "Generationengerechtigkeit ins Grundgesetz"
Antrag auf Einführung einer Generalklausel für mehr Generationengerechtigkeit (Art. 20b neu) im 16. Deutschen Bundestag gescheitert
(Sommerpause 2009) Der Bundestag verabschiedet sich in die Sommerpause. Damit tritt das Diskontinuitätsprinzip in Kraft: Alle nicht verabschiedeten Anträge verfallen. Folglich ist auch der Antrag auf eine Verankerung von Generationengerechtigkeit im Bundestag durch einen neuen Artikel 20b gescheitert. Allerdings ist der zweite Teil des Antrags - die Reform der Finanzverfassung - verwirklicht worden, wenn auch von anderen Personen und mit einem anderen Hintergrund. Die neue Schuldenbremse begrenzt Verschuldung weit stärker als es der erneuterte Artikel 109, den die jungen Abgeordneten formuliert hatten, vermocht hätte.
Nach der Zustimmung des Bundesrates ist die Schuldenbremse endgültig verabschiedet
(12. Juni) Im Frühjahr 2009 beschlossen Bundestag und Bundesrat mit der nötigen Zweidrittelmehrheit, eine Schuldenbremse im Grundgesetz zu verankern. Der Finanzminister nannte dies „eine historische Entscheidung für Generationengerechtigkeit“. Für den Bund gilt ab 2016 eine Verschuldungsgrenze von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Das entspricht derzeit rund neun Milliarden Euro (zum Vergleich: die Neuverschuldung im Krisenjahr 2010 wird nach offiziellen Schätzungen rund 90 Mrd. Euro betragen). Ausnahmen sollen in Notlagen zwar auch nach der neuen Regelung möglich sein, jedoch nur in Verbindung mit verbindlichen Tilgungsplänen.
Die Bundesländer dürfen laut Verfassung ab 2020 gar keine neuen Kredite mehr aufnehmen.
Die bisherigen Klauseln zum Schutz kommender Generationen in Art. 115 und 109 hatten sich als wirkungslos erwiesen. Obwohl schon den Eltern des Grundgesetzes die Gefahr einer Lastenverschiebung auf künftige Generationen gesehen hatten, konnte die frühere Finanzverfassung nicht verhindern, dass in den letzten 40 Jahren die Regierungen, und zwar CDU- wie SPD-geführte gleichermaßen, einen Schuldenberg von 1,5 Billionen Euro anhäuften.
Die neue Schuldenregelung zeigt auch ganz praktisch einen Weg zur Institutionalisierung der Interessen kommender Generationen auf. Diese Frage ('Wie kann man Rechte/Interessen/Bedürfnisse noch nicht geborener Menschen schützen') wurde in den letzten 30 Jahren in der philosophischen und juristischen Literatur breit debattiert.
Bundestag verabschiedet die Schuldenbremse
(Mai 2009) Nachdem die vom SPD-Fraktionsvorsitzenden Peter Struck und dem
baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger (CDU) geleitete
Föderalismuskommission im März ihre Vorschläge für eine Neuregelung der
Finanzbeziehungen von Bund und Ländern vorgelegt hatte, stimmte der Bundestag
am 29. Mai 2009 über zwei daraus entstandene Gesetzesvorlagen ab. In der
aktuellen Fassung ist die Einführung einer Schuldenbremse ab dem Jahr 2011
geplant. Während bei den Ländern ein absolutes Neuverschuldungsverbot angestrebt
wird, bleibt dem Bund ein gewisser Spielraum: Ab 2016 darf die Neuverschuldung
maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) jährlich betragen. Das
wären derzeit 8,5 Milliarden Euro jährlich. Die Gesetzentwürfe 16/12410 und 16/12400 wurden mit der nötigen Zweidrittelmehrheit verabschiedet. Der zentrale
Gesetzentwurf 16/12410 erhielt dabei 418 Stimmen bei 109 Nein Stimmen und 48
Enthaltungen. 19 SPD Abgeordnete sowie der Bundestagspräsident Norbert Lammert
votierten gegen den Entwurf, die FDP enthielt sich bis auf eine Ja Stimme.
Grund für den plötzlichen Gesinnungswechsel der FDP war die Forderung
einiger SPD Ministerpräsidenten, unter Wortführung von Brandenburgs
Ministerpräsidenten Matthias Platzeck, die 0 Prozent Neuverschuldungsklausel für
die Länder auf 0,15 Prozent zu lockern. Da die FDP diese Lockerung jedoch
massiv ablehnt, ist davon auszugehen, dass die Befürworter keine
Zweidrittelmehrheit erreichen werden. Die FDP enthielt sich im Bundestag aus
taktischen Gründen bei der Abstimmung, da die 0,15 Prozent Diskussion die
Bundestagsentscheidung zu einem „Zwischenschritt“ degradiere. Im Bundesrat
wolle die FDP die Schuldenbremse jedoch mittragen. Auch dort ist eine
Zweidrittelmehrheit zur Verabschiedung nötig, die ohne die von der FDP mitregierten
Länder nicht zu erreichen ist.
Die Verabschiedung einer wirksamen Schuldenbremse in Deutschland rückt somit
in greifbare Nähe. Das parteipolitische Taktieren der FDP mit Blick auf die
nahende Bundestagswahl kann man dabei nur mit Unverständnis zur Kenntnis
nehmen. Die Verankerung von Generationengerechtigkeit im Grundgesetz ist zu
wichtig, um das Thema für parteipolitische Spielchen zu missbrauchen. Es bleibt zu hoffen, dass die FDP und einige SPD regierte Länder bei der Abstimmung im Bundesrat am 12. Juni nicht auf direkten Konfrontationskurs gehen, und so die Zweidrittelmehrheit für den Gesetzentwurf in letzter Sekunde gefährden.
Eine Schuldenbremse in das Grundgesetz?
(Januar 2009) In den vergangenen sechs Jahren hat sich die SRzG für die Verankerung von Generationengerechtigkeit im Grundgesetz (GGiGG) eingesetzt - zusammen mit zukunftsorientierten Bundestagsabgeordneten aus allen Parteien. Im Juli 2006 wurde ein fraktionsübergreifender Gruppenantrag von über 100 Abgeordneten zur Stärkung der Rechte zukünftiger Generationen ins Parlament eingebracht. Der Gesetzentwurf wurde im Oktober 2008 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Beirates für Nachhaltige Entwicklung diskutiert. Eines der Ziele dieses Entwurfs war, dass neue Schulden weniger leicht als bisher aufgenommen werden können.
In den letzten Jahren, bis vor kurzer Zeit, hatte unser Land einen bemerkenswerten Konsolidierungskurs eingeschlagen. Die jährliche Neuverschuldung wurde zurückgefahren. Die Chancen, 2011 den ersten ausgeglichenen Haushalt seit mehr als einer Generation vorzulegen, standen nicht schlecht. Dann kam die Konjunkturkrise dazwischen und plötzlich scheint ein neuer Wettbewerb entbrannt zu sein: Wer macht die teuersten Wahlversprechen?
Einen solchen Paradigmenwechsel in so kurzer Zeit hat es selten gegeben. In diesem Jahr wird die Neuverschuldung im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 300 Prozent wachsen. "Die Dimension der gegenwärtigen Verschuldungsorgie ist kaum noch zu begreifen", sagt der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Herr Däke. Der BdS stellte deshalb letzte Woche die Schuldenuhr um. Egal, wie man es rechnet: Pro Sekunde wachsen die Schulden von nun an nicht mehr mit einem dreistelligen, sondern mit einem vierstelligen Betrag. Diese Verschuldungsorgie wegen immer neuer Konjukturpakete wird kommende Generationen stark belasten. Es gibt jedoch einen kleinen Lichtblick:
Die große Koalition hat Anfang Januar angekündigt, eine so genannte Schuldenbremse in die Verfassung aufnehmen zu wollen. So sollen mit dem neuen Konjunkturpaket zwar Schulden von bis zu 50 Milliarden Euro aufgenommen werden, das Paket soll aber auch eine Tilgungsregelung für diese Schulden enthalten und nur zusammen mit der geplanten Schuldenbremse verabschiedet werden. Dabei wird eine maximale Neuverschuldung von 0,5% des BIP diskutiert, außerdem ist in der Diskussion, dass zur Aufnahme höherer Schulden im Notfall eine absolute Mehrheit im Bundestag zustimmen muss. Die Bremse soll laut Medienberichten allerdings erst 2015 in Kraft treten.
Diese spannende neue Entwicklung sollte mit der Initiative „Generationengerechtigkeit ins Grundgesetz“ verknüpft werden. Die SRzG hat daher alle Abgeordneten, die sich in dieser Initiative engagiert haben, im Januar 2009 aufgefordert, sich jetzt intern auf allen Kanälen für eine möglichst wirksame Schuldenbremse einzusetzen. Wir hoffen, dass die 104 Abgeordneten, die den Gesetzentwurf "Generationengerechtigkeit ins Grundgesetz" damals eingebracht haben, dem Konjunkturpaket nur zustimmen, wenn darin eine echte Schuldenbremse enthalten ist.
Eine der positiven Antworten kam z.B. von Ingrid Arndt-Brauer, SPD, die schrieb:
"Sehr geehrter Herr Dr. Tremmel,
vielen herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. Ich teile Ihre Ansicht, dass wir die Gelegenheit nutzen sollten eine Schuldenbremse einzuführen. Als stellvertretendes Mitglied der Föderalismuskommission II und Mitglied des Parlamentarischen Beirates für Nachhaltige Entwicklung habe ich mich immer für eine gesamtstaatliche Schuldenbremse ausgesprochen. Dieses werde ich auch weiterhin tun.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Arndt-Brauer, MdB"
Öffentliche Anhörung zur Grundgesetzänderung - Jörg Tremmel ist Sachverständiger
(Juli 2008) Die Kampagne zur institutionellen Verankerung von
Generationengerechtigkeit, eines der Hauptprojekte der SRzG, geht in
die nächste Runde. Nach der ersten Lesung des Antrags im Bundestag im
Oktober 2007 wurde der Entwurf an verschiedene Ausschüsse zur Beratung
weitergeleitet. Während der ursprünglich federführende Rechtsausschuss
sich eher kritisch gegenüber der Grundgesetzänderung äußerte, hat nun
der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung das Ruder
übernommen und organisiert für den 15. Oktober 2008, um 17 Uhr, eine
öffentliche Anhörung. In einem Schreiben des Vorsitzenden Dr. Günter
Krings heißt es, dass das Thema „Generationengerechtigkeit“ und
insbesondere die Verankerung von Generationengerechtigkeit im
Grundgesetz Schwerpunkt der Arbeit des Parlamentarischen Beirats für
nachhaltige Entwicklung in der 16. Wahlperiode des Deutschen
Bundestages sei.
Als Sachverständige sind eingeladen: Prof. Dr. Wolfgang Kahl, M.A., Dr.
Sebastian Knell, Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Dr. Michael Thöne, Dr.
Norbert Reuter, Prof. Dr. Christian Calliess und Dr. Dr. Jörg Tremmel.
Es geht insbesondere um die Frage, inwiefern der Schutz künftig
lebender Menschen nicht schon in der jetzigen Ausgestaltung des
Grundgesetzes anklingt und ob Generationengerechtigkeit mit dem
vorliegenden Gesetzesentwurf tatsächlich effektiv verankert werden
kann. Es ist außerdem zu klären, welche ökonomischen, ökologischen und
sozialen Folgen eine solche Gesetzesänderungen mit sich bringt und ob
es nicht realisierbarere Alternativen gibt, um dem strukturellen
Problem der Kurzfristigkeit in der Demokratie zu begegnen. Dabei sollen
in komparativer Perspektive auch Praxisbeispiele aus anderen Ländern
herangezogen werden.
Nach der Anhörung wird dann ein schriftlicher Bericht für die zweite
Lesung im Bundestag an das Plenum mit einer Beschlussempfehlung des
Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung ergehen.
1. Lesung des Antrags für mehr Generationengerechtigkeit im Bundestag am 11.Okt. 2007 um 14 Uhr
(Oktober 2007) Fast ein Jahr ist es her, dass
104 Abgeordnete im Alter zwischen 24 und 64 Jahren einen Antrag für
mehr Generationengerechtigkeit im Grundgesetz (GGiGG) eingebracht
haben. Drei Jahre lang – von Herbst 2003 bis 2006 – hatte die SRzG
innerhalb und ausserhalb des Parlaments für diese Sache gekämpft. Jetzt
endlich wird der Antrag im Bundestag behandelt.
Was können Sie tun?
Schauen sie sich zunächst das Gesetz und die Liste der Antragsteller
im Internet an. Wenn der Abgeordnete ihres Wahlkreises den
Gesetzentwurf unterschrieben hat, schreiben Sie ihm einen Brief oder
eine E-Mail, in dem Sie ihm Mut machen, den eingeschlagenen Weg noch
konsequenter als bisher weiterzugehen. Wenn ihr Abgeordneter den
Gesetzentwurf nicht unterschrieben hat, so fordern sie ihn auf, seine
Meinung im Interesse kommender Generationen zu ändern.
Gute Argumente finden Sie in der SRzG-Studie 1/2006, welche auch die Forderungen der SRzG präzisiert.
Um diese deutsche Initiative junger Abgeordneter in den internationalen Kontext einzuordnen, hat die SRzG das englischsprachige Handbook of Intergenerational Justice
herausgegeben (Edward Elgar Publishing). Darin schildern Autoren aus
Frankreich, Israel, Ungarn und Malta, wie ihre Länder
Generationengerechtigkeit institutionell verankert haben. Ein wichtiges
Buch, das schon viel Lob bekommen hat.
Der eingebrachte Gesetzentwurf (Drucksache 16/3399) wird von je
27 Abgeordneten der Unionsfraktion und der SPD, sowie von 25
Abgeordneten der Grünen und 21 FDP-Abgeordneten mitgetragen (Foto der
Initiatoren). Durch einen neuen Artikel 20b soll der Staat verpflichtet
werden, die Interessen künftiger Generationen besser zu schützen. Der
Text lautet: „Der Staat hat in seinem Handeln das Prinzip der
Nachhaltigkeit zu beachten und die Interessen künftiger Generationen zu
schützen.“ In der Finanzverfassung soll Artikel 109 Absatz 2
Grundgesetz so umformuliert werden:„Bund und Länder haben bei ihrer
Haushaltswirtschaft den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen
Gleichgewichts, dem Prinzip der Nachhaltigkeit sowie den Interessen der
künftigen Generationen Rechnung zu tragen.“
Warum passierte seit November letzten Jahres nicht mehr? Dies ist ein
wichtiges Lehrstück, wie Demokratie funktioniert. Eigentlich müssen
Anträge innerhalb eines halben Jahres behandelt werden. Darauf haben
die zumeist jungen Antragsteller aber nicht gepocht, weil er sonst
eventuell zur Nachzeit auf die Tagesordnung gesetzt worden wäre. Dies
hätte bedeutet, dass er ohne jede Öffentlichkeit ein stilles Ende im
Protokoll gefunden hätte. Ob ein Antrag tagsüber oder nachts auf die
Tagesordnung gesetzt wird, entscheiden die Parlamentarischen
Geschäftsführer, wobei jede Partei entsprechend ihrer Größe
Aufsetzungsrechte hat. Einzelne Abgeordnetengruppen sind hierbei oft
auf das Wohlwollen der Fraktionsspitze angewiesen. Bei diesem Antrag
kommt hinzu, dass er interfraktionell ist und die kleinen Parteien
nicht ihre wenigen Aufsetzungsrechte aufbrauchen wollten. Der zu
diskutierende Gesetzentwurf (Drucksache 16/3399)
wird von je 27 Abgeordneten der Unionsfraktion und der SPD, sowie von
25 Abgeordneten der Grünen und 21 FDP-Abgeordneten mitgetragen. Durch
einen neuen Artikel 20b soll der Staat verpflichtet werden, die
Interessen künftiger Generationen besser zu schützen. Der Text lautet:
„Der Staat hat in seinem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit zu
beachten und die Interessen künftiger Generationen zu schützen.“ Zudem
soll in der Finanzverfassung Artikel 109 um eine zukunftsorientierte
Komponente erweitert werden, um die Staatsverschuldung einzuschränken.
Wie geht es nun weiter? Kein Gesetz kommt aus dem parlamentarischen
Beratungsverfahren so heraus, wie es eingebracht wurde. Nach der ersten
Lesung wird der Gesetzentwurf vermutlich in den Rechtsausschuss
überwiesen. Nach Anhörungen dort kommt es schließlich zur zweiten und
dritten Lesung und zur Abstimmung.
Aus Sicht der SRzG ist vor allem der zweite Teil des Vorschlags, die
Reform der Verschuldungsordnung durch Artikel 109, zu zaghaft. Aus
ihrer Sicht muss vor allem die Ausnahmeklausel für die
Verschuldungsobergrenze in Artikel 115 abgeschafft werden (siehe SRzG-Studie 1/2005).
Inzwischen will sogar Bundesfinanzminister Steinbrück (SPD) eine
Nettokreditaufnahme nur noch aus konjunkturellen Gründen zulassen und
somit einen strukturell ausgeglichenen Haushalt gewährleisten (SPIEGEL
26/2006, S. 48). Zwar sind solche Vorschläge wohlfeil, solange ein
Politiker nur kurz in den Medien erscheinen will, aber keine Taten
folgen lässt. Aber immerhin wird eine Stimmung erzeugt, die es
wahrscheinlicher macht, dass bei den parlamentarischen Beratungen von
Drucksache 16/3399 endlich die Finanzverfassung reformiert und ein
Leben auf Kosten künftiger Generationen erschwert wird. Mehr...
Eine Zusammenfassung der 1. Lesung finden Sie hier.
Das offizielle Protokoll der Lesung können Sie hier runterladen.
Die Presseresonanz ist auf den Seiten der SRzG dokumentiert.
Etappenziel erreicht - Junge Abgeordnete stellten am 14.7. Antrag auf "Generationengerechtigkeit im Grundgesetz" vor
(Juli 2006) Einen Gruppenantrag zur stärkeren Verankerung von
Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit im Grundgesetz stellten
die Bundestagsabgeordneten Peter Friedrich (SPD), Michael Kauch (FDP),
Anna Lührmann (Bündnis 90/Grüne) und Jens Spahn (CDU) im Namen von 36
zumeist jüngeren Antragstellern aus dem Kreise ihrer vier Fraktionen
vor. Auf der Bundespressekonferenz begründeten sie auf Nachfragen der
Journalisten ihren ungewöhnlichen Schritt damit, dass eine
generationengerechte Ausrichtung der Politik nur durch einen breiten,
überparteilichen Konsens sichergestellt werden könne. Mit einem neuen
Artikel 20b und einer Veränderung von Artikel 109 des Grundgesetzes
soll dieses Ziel verwirklicht werden. Artikel 20b soll lauten: „Der
Staat hat in seinem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit zu beachten
und die Interessen künftiger Generationen zu schützen.“
In der Finanzverfassung soll Artikel 109 Absatz 2 Grundgesetz so
umformuliert werden:
„Bund und Länder haben bei ihrer Haushaltswirtschaft den Erfordernissen
des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, dem Prinzip der
Nachhaltigkeit sowie den Interessen der künftigen Generationen Rechnung
zu tragen.“ Der Antrag soll unmittelbar nach der Sommerpause ins
Parlament eingebracht werden. Die Arbeit am Gruppenantrag begann
bereits in der vergangenen Wahlperiode und wurde von der Stiftung für
die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) über zwei Jahre begleitet.
Die SRzG hatte zusammen mit den Abgeordneten immer wieder an den
konkreten Formulierungen des Antrags und seiner Begründung gefeilt.
Dabei waren Zwischenstufen des Textes renommierten Verfassungsrechtlern
zur Kommentierung vorgelegt worden, darunter Prof. Dr. Eckard Rehbinder
(Frankfurt), Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch (Tübingen) und Prof. Dr.
Peter Häberle (Bayreuth). Deren ermutigende Stellungnahmen halfen bei
der Bildung eines Konsenses über Parteigrenzen hinweg. "Es ist sehr
wichtig, dass nun zum ersten Mal jenseits des Rechts-Links-Schemas die
junge Generation laut eine generationengerechtere und nachhaltigere
Politik einfordert. Diese wird auch allen künftigen Generationen zu
Gute kommen", sagte Dr. Jörg Tremmel, der Wissenschaftliche Direktor
der SRzG in Berlin. Es bestehe kein Zweifel, dass in vielen Bereichen
auf Kosten nachrückender Generationen gelebt werde, z.B. durch
Produktion von Atommüll, durch ausufernde Staatsverschuldung oder
fehlende Ausbildungsplätze, so Tremmel weiter. Die SRzG hofft, dass die
mutigen Abgeordneten nun zahlreiche Kollegen, auch aus der älteren
Generation, gewinnen können, damit eine Zwei-Drittel-Mehrheit in
Bundestag und Bundesrat bald zustande kommt. Sie wird die
parlamentarischen Anhörungen konstruktiv begleiten.
Pressemappe der Abgeordneten
Medienecho der Initiative zur Grundgesetzänderung
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