HomeKontaktSitemapImpressumSRzG in anderen SprachenInstitut für demografische Zukunftsfähigkeit
 
InstitutForschungPublikationenJfGGTagungenPreisePresseJobsBeitritt
Wer wir sind
Personen
SRzG-Förderverein
Chronik

Newsletter







STIFTUNG
FÜR DIE RECHTE
ZUKÜNFTIGER
GENERATIONEN

Postfach 5115
D-61422 Oberursel

Fon 06171/98 23 67
Fax 06171/95 25 66
Email



Bankverbindung
GLS Gemeinschafts-
bank eG

Kto Nr. 8039555800
BLZ 43060967



Förderverein PDF Drucken E-Mail

Wer sich für die gute Sache der "Generationengerechtigkeit" einsetzen will, der sollte Förder-Mitglied werden.

Der SRzG-Förderverein
           
Die Rechte zukünftiger Generationen zu sichern, ist keine vorübergehende, sondern eine dauerhafte Aufgabe. Eine "Stiftung" ist – neben einem Verein – eine mögliche Rechtsform für dieses Anliegen, da ihr Grundkapital immer erhalten bleibt.

Der Förderverein der SRzG unterstützt die Stiftung bei ihren Aufgaben, ohne ihn kann sie ihre Aufgaben kaum erfüllen.

Fördermitglieder
Wer sich für die gute Sache der "Generationengerechtigkeit" einsetzen will, kann Förder-Mitglied werden. Fördermitglieder erhalten Einladungen zu den offenen Vorstandssitzungen der Stiftung. Dort können sie Anregungen geben, Vorschläge machen und Aktionen organisieren, um das Ziel der intergenerationellen Gerechtigkeit zu erreichen.

Jeder, dem das Wohl späterer Generationen am Herzen liegt, wird gebraucht, jeder soll nach seinen Kräften mitmachen! Eine Altersgrenze nach oben oder unten gibt es nicht, wichtig ist nur, ob jemand noch geistig "jung" ist.

Alle Fördermitglieder bekommen zudem den regelmäßigen Infobrief der Stiftung zugesandt, in dem die Stiftung über ihre Tätigkeit informiert und zu Aktionen aufruft.

Mitglied des SRzG-FV kann jeder werden. Dazu hat er oder sie den Antrag auf Mitgliedschaft auszufüllen und die Jahresbeiträge pünktlich zu entrichten. Das Mitglied soll seinen Jahresbeitrag nach Leistungsfähigkeit selbst festsetzen, wobei allerdings für Unterdreißigjährige der Mindestbeitrag von 25 € und für Ältere von 50 € gilt. Dieser Mindestbetrag deckt die Portokosten, die jedes Mitglied selbst verursacht.

Die Mitgliedschaft wird wirksam, sobald das Antragsformular bei der SRzG eingegangen ist und der Mitgliedsbeitrag überwiesen wurde. Organisationen können ebenfalls Mitglied werden, für sie gilt ein Mindestbeitrag von 75 € jährlich.

Der Stiftungsvorstand kann die Fördermitgliedschaft verweigern oder aberkennen, wenn das Verhalten eines Mitglieds in grober Weise gegen die Ziele und Interessen der Stiftung verstößt oder wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt.